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- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den
Feuerwehrdienst (u.a. die berufsgenossenschaftlichen
Grundsätze G 26, G41, Mindestgröße 1,65 m, Mindestgewicht: 55 kg),
- erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge
Truppmann Teil I
Sprechfunker
Atemschutzgeräteträger
Truppmann Teil II
- Führerschein
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweise, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsorganisation
Aufgabenbereiche
Löschfahrzeuge
Feuerlöschkreiselpumpen
Wasserförderung
Motorenkunde
Kraftbetriebene und sonstige Geräte
Rechtsgrundlagen
Leistungsnachweis
4 Tage
Min. 35 Stunden
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