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- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den
Feuerwehrdienst (u.a. die berufsgenossenschaftlichen
Grundsätze G 26, G41, Mindestgröße 1,65 m, Mindestgewicht: 55 kg),
- erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge
Truppmann Teil I
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übermittlung von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsorganisation
Rechtsgrundlagen
Physikalisch- technische Grundlagen
Sprechfunkbetrieb
Kartenkunde
Leistungsnachweis
2 Tage
Min. 16 Stunden
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