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- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den
Feuerwehrdienst (u.a. die berufsgenossenschaftlichen
Grundsätze G 26, G41, Mindestgröße 1,65 m, Mindestgewicht: 55 kg),
- erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge
Truppmann Teil I
Sprechfunker
Atemschutzgeräteträger
Truppmann Teil II
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Lehrgangsorganisation
Rechtsgrundlagen
Brennen und Löschen
Fahrzeugkunde
Verhalten bei Gefahren
Löscheinsatz
Technische Hilfeleistung
ABC-Gefahrstoffe
Brandsicherheitswachdienst
Lernzielkontrolle
- die Lehrgangsteilnehmer sollen vor Beginn min. 10 Tage infektfrei
sein
- keine Pircings haben
5 Tage
Min. 35 Stunden
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