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- die Vollendung des 16. Lebensjahres,
- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den
Feuerwehrdienst (u.a. die berufsgenossenschaftlichen
Grundsätze G 26, G41, Mindestgröße 1,65 m, Mindestgewicht: 55 kg),
- die charakterliche Eignung,
- die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie
- die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung und im
Einsatzdienst.
Ziel der Truppausbildung Teil I ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Lehrgangsorganisation
Rechtsgrundlagen
Brennen und Löschen
Fahrzeugkunde
Gerätekunde
Rettung
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Löscheinsatz
Technische Hilfeleistung
Verhalten bei Gefahren
Unfallversicherung
Leistungsnachweis
10 Tage
Min. 70 Stunden
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