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- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den
Feuerwehrdienst (u.a. die berufsgenossenschaftlichen
Grundsätze G 26, G41, Mindestgröße 1,65 m, Mindestgewicht: 55 kg),
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Truppmann Teil I
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Ziel der Truppmannausbildung Teil II ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
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