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Truppmann Teil 2

Voraussetzungen

- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den
Feuerwehrdienst (u.a. die berufsgenossenschaftlichen
Grundsätze G 26, G41, Mindestgröße 1,65 m, Mindestgewicht: 55 kg),

- erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge
Truppmann Teil I
Sprechfunker
Atemschutzgeräteträger

Inhaltliche Schwerpunkte

Ziel der Truppmannausbildung Teil II ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

Lehrgangsorganisation
Rechtsgrundlagen
Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes
ABC-Gefahrstoffe
Sonderfahrzeuge
Rettung
Löscheinsatz
Technische Hilfeleistung
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Physische und psychische Belastung
Rettungsmaßnahmen im Zivilschutz
Hygiene
Wasserförderung
Objektkunde
Leistungsnachweis

Dauer

5 Tage
Min. 80 Stunden

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